BERUFSGENOSSENSCHAFTEN

Rehabilitation und Untegratuin nach Unfall / Erkrankung

Aufgaben und Voraussetzungen der Berufsgenossenschaften als Träger der deutschen, gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu verhüten, hierfür entwickelt die Berufsgenossenschaft Programme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Versicherte nach einem Unfall oder bei einer berufsbedingten Erkrankung mit allen geeigneten Mitteln zu versorgen

Förderhöhe:

Komplette Maßnahmekosten (Abweichungen möglich)

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:

Kann trotz optimal durchgeführter Heilbehandlung und medizinischer Rehabilitation eine Wiedereingliederung eines Versicherten in seinen bisherigen Arbeitsplatz aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nicht oder nicht ohne Weiteres erfolgen, kommen sog. "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" in Betracht. Ihr BG-Kundenbetreuer versucht mit Ihnen alle geeignete Mittel - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - um Sie als Versicherten nach Ihrer Leistungsfähigkeit, Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit auf Dauer in das Arbeitsleben zu integrieren.

Hierzu wird ein positives Leistungsbild von Ihnen erstellt, bei dem u.a. der bisherige Arbeitsplatz, die vorhandenen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Gesundheitszustand analysiert werden. Gemeinsam mit Ihnen wird dann folgende Leistungen geprüft:

  • Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Erlangung eines ähnlichen Arbeitsplatzes
  • Beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung

Für beide Punkte erstellen wir Ihnen gerne einen individuell auf Sie zugeschnittenen Kostenvoranschlag zur persönlichen und beruflichen Rehabilitation - damit Sie bald wieder am Arbeitsleben teilhaben können.

Externer Link:

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/teilhabe/reha-manager/index.jsp

(Liste der Berufsgenossenschaften)

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/landesverbaende/index.jsp