GEHÖRLOSENAUSBILDUNG
DGS
Du bist schwerhörig oder hast einen vollständigen Hörverlust?
Und du willst deinen Führerschein machen?
Das ist möglich.
Wir bieten dir, in unserer Filiale Röthenbach, die Möglichkeit an den Führerschein folgender Klassen zu machen:
bF17
ab 17 Jahre
B
ab 18 Jahre
B197
ab 17 Jahre
Gibt es Auflagen für den Führerschein?
In der Regel gibt es keine Auflagen. Deine Fahrerlaubnisbehörde, kurz FE, kann auf ein Attest von deinem HNO-Arzt bestehen oder das Tragen eines Hörgerätes vorschreiben.
Ablauf deiner Führerscheinausbildung
Wir bieten dir immer am Montag den Theorieunterricht von 17.15 - 18.45 Uhr an (ausgenommen in den Schulferien).
Die Fahrstunden werden dann individuell mit deinem Fahrlehrer ausgemacht.
Bei uns sind der Frank und der Bernd für deine Führerscheinausbildung zuständig.