GEHÖRLOSENAUSBILDUNG
DGS
Du bist schwerhörig oder hast einen vollständigen Hörverlust?
Und du willst deinen Führerschein machen?
Das ist möglich.
Wir können dich, in unserer Filiale 90449 Nürnberg, Ellingstr. 2, in den folgenden Führerscheinklassen ausbilden:
bF17
ab 17 Jahre
B
ab 18 Jahre
B78
ab 17 Jahre
B96
ab 17 Jahre
B197
ab 17 Jahre
Gibt es Auflagen für den Führerschein?
In der Regel gibt es keine Auflagen, außer eventuell ein Hörgerät, wenn du Schwer-, oder Resthörig bist.
Dies entscheidet deine Fahrerlaubnisbehörde (in Nürnberg das Ordnungsamt) je nachdem was der HNO Arzt in sein Gutachten schreibt.
Das HNO Gutachten musst du zum Führerscheinantrag abgeben.
Ablauf deiner Führerscheinausbildung
Du kannst von Montag bis Donnerstag jeden Tag um 19.00 Uhr den Pflicht- Theorie Unterricht besuchen.Bei Problemen mit dem Verstehen der Prüfungsfragen, kannst du zusätzlich Fragebogen - Training mit dem Fahrlehrer als Einzel- oder Gruppentraining (2 - 3 Personen) dazu buchen.
Auf Wunsch mit DGS/LBG.
Nach bestandener Theorie Prüfung, machst du dann mit deinem Fahrlehrer Fahrstunden aus. Auch mit DGS/LGB (Gebärdensprache).
Die Fahrlehrer Bernd und Frank sind dann für Ausbildung mit Gebärdensprache zuständig