BERUFSKRAFTFAHRER LKW UND BUS
Du willst Dich beruflich weiterentwickeln und was "GROSSES" bewegen?
Wir bilden Dich zum Berufskraftfahrer LKW und Bus aus.
WANN WIRD DIE BERUFSKRAFTFAHRER AUSBILDUNG BENÖTIGT?
Sie WIRD benötigt wenn
die Fahrten im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr durchgeführt werden. Unabhängig davon, ob die Tätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbständiger ausgeübt wird.
AB WANN?
Für alle Führerscheinneulinge
- ab dem 10. September 2009 der Klassen C1, C1E, C oder CE (Güterverkehr)
- ab dem 10. September 2008 der Klassen D1, D1E, D oder DE (Personenverkehr)
die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation.
Sie wird NICHT benötigt wenn
Fahrten, die nicht zum Zweck der gewerblichen oder entgeltlichen Güter- oder Personenbeförderung durchgeführt werden.
zum Beispiel bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen:
- Nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu
- deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
- Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
Vollständige Auflistung steht in den Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKrFQG.
QUALIFIKATIONSMÖGLICHKEITEN
beschleunigte
Grundqualifikation
Sie wird erworben durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1.
Grundqualifikation
Die Grundqualifikation wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1.
Abschluss einer Berufsausbildung
In den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.