FÜHRERSCHEIN KLASSE A
Daten und Fakten:
- Mindestalter: 20 Jahre bei mindestens zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
- Mindestalter: 21 Jahre mit der Schlüsselzahl A80. Du kannst deine Ausbildung mit 21 Jahren abschließen und ab 24 Jahren darfst du statt A2 auch Klasse A Motorräder fahren
- Mindestalter: 24 Jahre
- Klasse A2, Klasse A1 und Klasse AM gibt es mit dazu
Du darfst:
- Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
- auch mit Beiwagen
- dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes)
fahren.
Du hast schon den A2 Schein?
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist
- kein Theorieunterricht,
- keine Theorieprüfung
vorgeschrieben.
Aber:
Um die Klasse A nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 zu erreichen musst du eine Praxisprüfung machen.
Es ist dabei keine praktische Ausbildung oder Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nachtfahrt) vorgeschrieben.
Allerdings
muss sich der Fahrlehrer, bevor er dich zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Dies erfolgt mittels eines Kompetenzbogens.
Unsere Zweiradfahrlehrer:
Peter
Frank
Julian
Stefan
Bernd
Michael
Geo
Marius
Timo
Pascal
Benötigst du noch weitere Informationen?
Dann frag uns! Du erreichst uns über