FÜHRERSCHEIN KLASSE L 

Daten und Fakten:

  • Mindestalter 16 Jahre (max. 40 km/h, mit Anhänger nur 25 km/h)

Du darfst:

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • auch mit Anhänger (max. 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • selbstfahrende Futtermischwagen
  • Stapler und andere Flurförderzeuge

fahren.

Wann kannst du starten:

Du darfst frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters anfangen.

Ausbildungsinfos

Benötigte Unterlagen

Unsere Fahrlehrer: