IMPRESSUM

Anbieterkennzeichnung nach § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG

Fahrschule "die 3" GmbH

Schnieglinger Straße 20

90419 Nürnberg

Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter: Peter Reiter und Frank Nagel

Registergericht Nürnberg HRB 6911

St. Nr. 241/126/00341

UST-ID: DE 133532731

Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Stadt Nürnberg

E-Mail: info@fahrschule-die3.de

Tel. 0911 / 39 70 30

Fax: 0911 / 31 04 43 59

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    2. Verweise und Links

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    3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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    4. Datenschutz

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    5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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  • Urheberrecht & Verantwortlichkeit
  • Copyright by Fahrschule "die 3" GmbH

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  • AGBs
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Bestandteil der Ausbildung

    Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

    Schriftlicher Ausbildungsvertrag

    Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

    Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

    Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

    Beendigung der Ausbildung

    Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 FahrIG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.

    Eignungsmängel des Fahrschülers

    Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendige körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.

    Ziffer 2 - Entgelte, Preisaushang

    Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.

    Ziffer 3 - Grundbetrag und Leistungen

    a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

    Entgelt für Fahrstunden und Leistungen

    b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.

    Absage der Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist

    Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

    Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen

    c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.

    Ziffer 4 - Zahlungsbedingungen

    Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.

    Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen

    Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

    Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung

    Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.

    Ziffer 5 - Kündigung des Vertrages

    Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden:

    Wenn der Fahrschüler

    a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.

    Schriftform der Kündigung

    Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

    Ziffer 6 - Entgelte bei Vertragskündigung

    Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt; b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschrieben theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten

    Ziffer 7 - Einhaltung vereinbarter Termine

    Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

    Wartezeiten bei Verspätung

    Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).

    Ausfallentschädigung

    Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein

    Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

    Ziffer 8 - Ausschluss vom Unterricht

    Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen: a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht; b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

    Ausfallentschädigung

    Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

    Ziffer 9 - Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen

    Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des Anschauungsmaterials verpflichtet.

    Ziffer 10 - Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen

    Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.

    Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung

    Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muß der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

    Ziffer 11 - Abschluss der Ausbildung

    Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt (§16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO).

    Anmeldung zur Prüfung

    Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter Gebühren verpflichtet.

    Ziffer 12 - Gerichtsstand

    Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand. Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der ab dem 1.Januar 2002 geltenden Fassung. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Überprüfung zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.

  • Verfahrensverzeichnis
  • Öffentliches Verfahrensverzeichnis

    Gemäß EU-DSGVO hat der Beauftragte für den Datenschutz oder die verantwortliche Stelle im Sinne der EU-DSGVO auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die festgelegten Angaben verfügbar zu machen.

    Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf jeden individuellen Antrag. 

    1. Name der verantwortlichen Stelle:

    Fahrschule "die 3" GmbH, Amtsgericht Nürnberg, HRB 6911 

    2. Verantwortungsträger:

    Geschäftsführer: Peter Reiter und Frank Nagel

    Datenschutzbeauftragter: Christian Maierhöfer

    3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

    Fahrschule "die 3" GmbH

    Ellingstr. 2

    90449 Nürnberg

    4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

    a) als Fahrschule

    Ausbildung von Fahrschülern in den Klassen A, BE, CE, DE

    Aufbauseminare für Fahranfänger

    Fahreignungsseminare (verkehrspädagogische Teilmaßnahme)

    Berufskraftfahrerausbildung 

    Berufskraftfahrerweiterbildung

    Durchführung von Maßnahmen gemäß AZAV

    Kraftfahreignungsberatung (MPU)

    b) als Veranstalter von Sicherheits- und Perfektionstrainings

    5. Betroffene Personengruppe/n und Daten oder Datenkategorien

    Personengruppen

    Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind:

    Mitarbeiter

    Lieferanten/Dienstleister

    Fahrschüler

    Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen

    Berufskraftfahrer

    Daten oder Datenkategorien

    Adressdaten

    Bankverbindungen

    Daten zur Personalverwaltung und -steuerung

    Abrechnungs- und Leistungsdaten

    Fahrschülerdaten

    Berufskraftfahrerdaten

    6. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern

    Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)

    Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen)

    Prüforganisation

    7. Regelfristen für die Löschung der Daten

    Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. 

    Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind.

    8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)

    Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.

    9. Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen nach § 9 BDSG

    Es wird eine Informationsstruktur gepflegt, die die Dokumentationsverfahren, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bzw. des Inhabers/Geschäftsführers der Fahrschule und die acht Kontrollen der Anlage zu § 9 Satz 1 beinhaltet. Damit wird zyklisch die Angemessenheit und die Effektivität des Datenschutzes des Betriebs überprüft. Bei Bedarf wird daraus ein Bericht erstellt.

  • Google Analytics
  • Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics

    Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet sog. "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

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  • Datenschutz
  • Datenschutz

    Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Löschung personenbezogener Daten (Datenschutzerklärung)

    Stand: 25.05.2018

    Die Fahrschule "die 3" GmbH, Ellingstr. 2, 90449 Nürnberg (nachfolgend als Ausbildungsstätte bezeichnet) erhebt und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland, sowie der EU-DSGVO.

    Benannter Datenschutzbeauftragter: Christian Maierhöfer.

    Die personenbezogenen Daten werden nur im unten beschriebenen Rahmen erhoben und genutzt und werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder Dritten zur Kenntnis gebracht. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten:

    Art, Umfang und Zweck

    Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden zur Verwaltung, Administration und Steuerung von Ausbildungs-,Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Führerscheinausbildung und des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes BKrFQG und des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie ggf. weiterer Lehrgänge erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert.

    Zur Verwaltung, Administration und Steuerung der Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen nach dem BKrFQG bedient sich die Ausbildungsstätte externer Server der Firma Vogel Verlag GmbH.

    Folgende Daten der Kunden werden erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt:

    Persönliche Daten: Anrede, Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Telefon, Mobil, E-Mail, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Firmenzugehörigkeit, Fortbildungs- bzw. Weiterbildungsstand

    Führerscheindaten: Art (grau, rosa oder EU), Fahrerlaubnisklassen, Ausstellungsdatum, Ablaufdaten, Beschränkungen, Zusatzangaben, Weiterbildungsdatum für C und D Klassen.

    Fahrerkarte: Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum, ausstellende Behörde, Führerscheinnummer, Kartennummer

    Gefahrgut: Gültigkeitsdatum, ADR-Scheinnummer, ausstellende Behörde, Umfang (Tank, Kl. 1., Kl.7)

    Sonstige Lehrgänge: Art des Lehrgangs, Gültigkeitsdatum

    Nutzung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken

    Im Rahmen von Marketingzwecken werden personenbezogene Daten genutzt, um Ihre Schulungsmöglichkeiten zu verbessern und Ihnen zum Beispiel bestimmte Preisaktionen oder sonstige Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten. Außerdem nutzen wir personenbezogene Daten zu Marketingzwecken, um mit Ihnen zum Beispiel bezüglich bestimmter Preisaktionen oder für Sie interessanter Produkte und Dienstleistungen in Kommunikation zu treten. Einer derartigen Kommunikation im Rahmen von Marketingzwecken können Sie jederzeit schriftlich widersprechen, ohne dass hierfür andere Kosten entstehen, als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

    WhatsApp-Kundenservice

    Wir bieten allen Kunden ab 16 Jahren die Möglichkeit, unseren Kundenservice via WhatsApp, den Messenger-Dienst der WhatsApp Inc., zu kontaktieren. Ihre Telefonnummer bzw. Mobiltelefonnummer und WhatsApp-Nickname wird nur für den WhatsApp-Kundenservice verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Hinweise zum Datenschutz von WhatsApp Inc. finden sie hier: https://www.whatsapp.com/legal/.

    Auskunftsrechte des Betroffenen

    Die personenbezogenen Daten können nur von autorisierten Nutzern nach Eingabe eines Passwortes eingesehen und bearbeitet werden. Die Zugangsdaten der Nutzer werden verschlüsselt gespeichert und sind nur für den jeweiligen Nutzer zugänglich.

    Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wird von dem Recht Gebrauch gemacht, werden wir Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich löschen bzw. deren Löschung veranlassen, soweit diese nicht durch andere Gesetze einer Aufbewahrungspflicht unterliegen. Ihnen steht ein Auskunftsrecht über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit zu.

    Wenn Sie eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns unter folgender Adresse in Verbindung: Fahrschule "die 3" GmbH, Ellingstr. 2, 90449 Nürnberg, Tel.: 09 11 / 39 70 30. Um zu verhindern, dass dabei aufgrund von Verwechslungen personenbezogene Daten irrtümlich an falsche Personen übermittelt werden, bitten wir Sie, solche Auskunftsersuche stets unter Angabe eindeutiger Identifikationsmerkmale (z.B. genaue Wohnanschrift, Geburtsdatum, Geburtsort) an uns zu richten.


    DATENSCHUTZ ONLINETHEORIE

    Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare via „Zoom“ der Fahrschule "die 3" GmbH.

    Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ informieren.

    Zweck der Verarbeitung

    Wir nutzen das Tool „Zoom“, um Telefonkonferenzen, Online-Meetings, Videokonferenzen und/oder Webinare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat.

    Verantwortlicher

    Verantwortlicher für Datenverarbeitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von „Online-Meetings“ steht, ist die Fahrschule "die 3" GmbH, Schnieglinger Str. 20 in 90419 Nürnberg.

    Hinweis: Soweit Sie die Internetseite von „Zoom“ aufrufen, ist der Anbieter von „Zoom“ für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „Zoom“ jedoch nur erforderlich, um sich die Software für die Nutzung von „Zoom“ herunterzuladen. Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zugangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben. Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen oder können, dann sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar, die Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“ finden.

    Welche Daten werden verarbeitet?

    Bei der Nutzung von „Zoom“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Angaben zu Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem „Online-Meeting“ machen.

    Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:

    Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (wenn „Single-Sign-On“ nicht verwendet wird), Profilbild (optional), Abteilung (optional) Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen

    Bei Aufzeichnungen (optional):

    MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats.

    Bei Einwahl mit dem Telefon:

    Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden. Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einem „Online-Meeting“ die Chat-, Fragen- oder Umfragenfunktionen zu nutzen.

    Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese im „Online-Meeting“ anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die „Zoom“-Applikationen abschalten bzw. stummstellen.

    Um an einem „Online-Meeting“ teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum“ zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrem Namen machen.

    Umfang der Verarbeitung

    Wir verwenden „Zoom“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorwege transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt. Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein. Im Falle von Webinaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Webinar-Teilnehmenden verarbeiten. Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat bei „Zoom“ gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.

    Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

    Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten der Fahrlehrerakademie verarbeitet werden, ist § 26 BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“.

    Empfänger / Weitergabe von Daten

    Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind. Weitere Empfänger: Der Anbieter von „Zoom“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Zoom“ vorgesehen ist.

    Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

    „Zoom“ ist ein Dienst, der von einem Anbieter aus den USA erbracht wird. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland statt. Wir haben mit dem Anbieter von „Zoom“ einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht. Ein angemessenes Datenschutzniveau ist zum einen durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert.

    Datenschutzbeauftragter

    Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt. Benannter Datenschutzbeauftragter: Christian Maierhöfer.

    Ihre Rechte als Betroffene/r

    Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.  Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.  Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht. Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

    Löschung von Daten

    Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen, Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche prüfen und gewähren oder abwehren zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.

    Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

    Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

    Änderung dieser Datenschutzhinweise

    Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen.