FÜHRERSCHEIN KLASSE C 

Daten und Fakten:

  • Klasse B muss vorhanden sein
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Mindestalter 18 Jahre (siehe Beruf)
  • Klasse C1 gibt es mit dazu

Du darfst:

  • LKW
  • Max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz)
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

fahren.

Wann kannst du starten:

Du darfst frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters anfangen.

Für den Beruf:

Willst du Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken machen, musst du dafür qualifiziert sein. Du brauchst du einen Nachweis über:
  • Abschluss einer Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, etc.)
  • beschleunigten Grundqualifikation
  • Grundqualifikation

D. h. für gewerbliche Fahrten (Spedition, etc.) muss die obig genannte Qualifikation erworben werden.

Für den privaten Gebrauch (Wohnmobil, etc.) muss die obig genannte Qualifikation nicht erworben werden.

Gültigkeit:

Die Klasse C ist auf fünf Jahre befristet.

Unsicher?

Wenn du dir unsicher bist ob du eine Qualifikation brauchst oder nicht, frag uns.

Ausbildungsinfos

Benötigte Unterlagen

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