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Krankheit am Prüfungstag

Was muss ich tun, wenn ich krank bin und nicht an der Prüfung teilnehmen kann?


Falls du an der theoretischen oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen kannst, musst du unbedingt zwei Schritte beachten:

Eine "normale" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Krankmeldung reicht nicht aus und wird auch nicht anerkannt.

Erst wenn beide Vorgänge vorschriftsgemäß eingereicht sind (Schritt 1 und 2) kann eine Gutschrift der Prüfgebühr durch den TÜV erfolgen.

Solltest du einen von den beiden Schritten nicht oder korrekt einhalten, wird die volle Prüfungsgebühr berechnet!

Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.

​Stand 01.10.2024