Krankheit am Prüfungstag
Was muss ich tun, wenn ich krank bin und nicht an der Prüfung teilnehmen kann?
Falls du an der theoretischen oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen kannst, musst du unbedingt zwei Schritte beachten:
Schritt 1
Schriftliche Ankündigung deiner Krankheit VOR deinem Prüfungstermin beim TÜV und bei uns an folgende Emails:
TÜV: | ksc-fe@tuvsud.com |
Fahrschule: | info@fahrschule-die3.de (Auto / Motorrad |
kompetenz@fahrschule-die3.de (LKW / Bus) |
Schritt 2
Einreichen (per Email) deines ärztlichen Attests innerhalb von 7 Tagen ab den Krankheitstag unter:
TÜV: | ksc-fe@tuvsud.com |
Fahrschule: | info@fahrschule-die3.de (Auto / Motorrad |
kompetenz@fahrschule-die3.de (LKW / Bus) |
Dein Attest muss folgende Punkte enthalten:
- Vor- / Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Begründung, dass du am jeweiligen Prüfungstag an der Fahrerlaubnisprüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen kannst. (Es muss explizit enthalten sein, dass du nicht prüfungsfähig bist!)
- Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum
Eine "normale" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Krankmeldung reicht nicht aus und wird auch nicht anerkannt.
Erst wenn beide Vorgänge vorschriftsgemäß eingereicht sind (Schritt 1 und 2) kann eine Gutschrift der Prüfgebühr durch den TÜV erfolgen.
Solltest du einen von den beiden Schritten nicht oder korrekt einhalten, wird die volle Prüfungsgebühr berechnet!
Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Stand 01.10.2024