FÜHRERSCHEIN KLASSE A2 

Daten und Fakten:

Du darfst:

  • Motorräder mit nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

fahren, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Wann kannst du starten:

Du darfst frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters anfangen.

Ausbildungsinfos

Benötigte Unterlagen

Du hast schon den A1 Schein?

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist

  • kein Theorieunterricht, 
  • keine Theorieprüfung

vorgeschrieben.

Aber:

Um die Klasse A2 nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 zu erreichen musst du eine Praxisprüfung machen.

Es ist dabei keine praktische Ausbildung oder Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nachtfahrt) vorgeschrieben.

Allerdings

muss sich der Fahrlehrer, bevor er dich zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. 

Dies erfolgt mittels eines Kompetenzbogens.

Unsere Zweiradfahrlehrer: