DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG

Rehabilitation und Reintegration in den Arbeitsmarkt

Trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen? Die Deutsche Rentenversicherung hilft dabei. Sie finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.

Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.

Voraussetzungen:

  • Nicht-Ausübung des Berufs aus gesundheitlichen Gründen
  • Wartezeit von 15 Jahren
  • Kein Ausschlussgrund (z.B. Beamte haben keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen)
  • Oder: wenn Sie ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung erhalten würden
  • Oder: wenn eine medizinische Leistung allein nicht reicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen
  • u.a.

Förderhöhe:

Komplette Maßnahmekosten (Abweichungen möglich)

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger. Beachten Sie: die berufliche Rehabilitationsleistung müssen Sie selbst beantragen.

Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Ihre persönliche, berufliche Rehabilitation - damit Sie bald wieder am Arbeitsleben teilhaben können.

Externer Link

http://www.deutsche-rentenversicherung.de