BUNDESAMT FÜR GÜTERVERKEHR
Das BAG bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die beiden Förderprogramme "De-minimis" und "Aus- und Weiterbildung" an.
Förderprogramm Aus- und Weiterbildung
Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" werden Unternehmen gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen oder Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer schaffen.
Voraussetzungen:
Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12t zGG) sein.
Förderhöhe:
Die Förderhöhe beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 50 % und bei anderen Antragstellern 43 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Antragstellung:
Anträge zur Förderung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer können ab dem 1. Januar bis einschließlich 30. September gestellt werden.
Da die Beantragung zum Teil sehr komplex sein kann, empfehlen wir Ihnen sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Antragstellung.
Link:
http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/AW/aw_node.html
Förderprogramm De-minimis
Voraussetzungen und Förderhöhe:
Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" können zuwendungsberechtigte Unternehmen anteilige Zuschüsse zu folgenden Maßnahmetypen (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:
- Je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 2.500 Euro (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
- Je personenbezogene Maßnahme bis zu 2.500 Euro (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/ Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/ Disponenten)
- Je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes).
Antragstellung:
Anträge zur jährlichen Förderperiode können ab dem 01. Oktober und bis zum 31. Oktober gestellt werden. Bitte beachten Sie: Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Da die Beantragung zum Teil sehr komplex sein kann, empfehlen wir Ihnen sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Antragstellung.
Link:
http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Deminimis/deminimis_node.html