BKF WEITERBILDUNG

Sie unterliegen als Fahrer eines Nutzfahrzeugs der gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Diese ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geregelt und gilt für alle Bus-Fahrer seit 2008 und für alle LKW-Fahrer seit 2009.

  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Kraftfahrer mit Fahrzeugen ab 3,5t, unabhängig vom Datum des Führerscheinerwerbs
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder Bus-/LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden, sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden
  • § 5 Abs. 1 BKrFQG bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abgeschlossen sein muss
  • Für Bus-Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2008 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse D waren, musste der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 liegen
  • Für LKW-Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen
  • Zur Synchronisation der medizinischen Verlängerungspflicht des Führerscheins und der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung gibt es einen nationalen Übergangszeitraum von 2 Jahren (im Zweifelsfall berät Sie Ihr zuständiges Führerscheinamt)
  • Der Weiterbildungslehrgang umfasst fünf Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist

DIE FÜNF MODULE SIND:

Mit drei weiteren führenden Nutzfahrzeugausbildern in der Metropolregion Nürnberg - Fürth haben wir das Unternehmen fahrerprofis.de gegründet.

Dort werden Sie von über 30 Nutzfahrzeugspezialisten zielgerichtet und kompetent nach dem BKrFQG aus- und weitergebildet. 

Alle Kursinformationen, Termine und Ihr Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite von fahrerprofis.de.