LKW LADEKRAN NACH BGG 921

Berechtigung zum Bedienen und Führen von LKW-Ladekränen nach BGV D6 und BGG 921

AUSBILDUNG:

Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren Umgang mit dem LKW-Ladekran.

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer LKW-Ladekran-Ausbildung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die körperliche und geistige Befähigung.

Ihre Abschlussprüfung legen Sie direkt bei uns ab.

Eine eingehende Unterweisung auf den zu bedienenden LKW-Ladekran muss im Anschluss an die Ausbildung im Betrieb erfolgen.

JÄHRLICHE UNTERWEISUNG:

Die Berufsgenossenschaften schreiben vor: „Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit vorhandenem Fahrausweis eine jährliche Unterweisung erhalten.“

Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen haben, Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand zu halten. Für den Fahrer bedeutet es, sich jährlich stets weiterzubilden und vorhandenes Wissen zu vertiefen. Denn mehr Wissen bedeutet auch erhöhte Arbeitssicherheit. Die jährliche Unterweisung dauert ca. 2-3 Stunden.

Die Teilnehmer erhalten z.B. eine Unterweisung in den Änderungen der Vorschriften (falls erfolgt), Ihnen wird gezeigt, was sich verändert hat und vorhandene Kenntnisse werden erneuert.

(Diese Ausbildung wird durch die Zusammenarbeit mit unserem Partnerunternehmen Fahrerprofis durchgeführt.)