GABELSTAPLER NACH BGG 925 

Berechtigung zum Führen von Flurförderzeugen im innerbetrieblichen Werkverkehr - kurz:

Staplerschein nach BGV 27 und BGG 925

AUSBILDUNG:

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gabelstapler-Ausbildung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die körperliche und geistige Befähigung. 

Wir bieten den theoretischen und praktischen Teil des Unterrichts aus einer Hand. Ihre Abschlussprüfung legen Sie direkt bei uns ab und erhalten Ihren Fahrausweis, der für alle Flurförderzeuge, überbetrieblich und EU-weit gültig ist. Eine eingehende Unterweisung auf den zu bedienenden Gabelstapler muss im Anschluss an die Ausbildung im Betrieb erfolgen.

JÄHRLICHE UNTERWEISUNG:

Die Berufsgenossenschaften schreiben vor: „Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit vorhandenem Fahrausweis eine jährliche Unterweisung erhalten.“

Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen haben, Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand zu halten. Für den Fahrer bedeutet es, sich jährlich stets weiterzubilden und vorhandenes Wissen zu vertiefen. Denn mehr Wissen bedeutet auch erhöhte Arbeitssicherheit. Die jährliche Unterweisung dauert ca. 2-3 Stunden.

Die Teilnehmer erhalten z.B. eine Unterweisung in den Änderungen der Vorschriften (falls erfolgt), Ihnen wird gezeigt, was sich verändert hat und vorhandene Kenntnisse werden erneuert.

(Diese Ausbildung wird durch die Zusammenarbeit mit unserem Partnerunternehmen Fahrerprofis durchgeführt.)