Führerscheinklasse L

Was darf ich fahren:
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

Voraussetzungen:
Alter:
- Mindestalter: 16 Jahre
Wann kann ich anfangen:
- Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Wenn ich es eilig habe:

Benötigte Unterlagen:
- Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Pass
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Wo bekomme ich was her:
- Sehtest vom Augenarzt oder Optiker
- Biometrische Passbild vom Fotografen
- Erste-Hilfe-Kurs
Ausbildungsinfos
Art | Anzahl |
---|---|
Grundbetrag (beinhaltet Theorieunterricht) | 12x Pflicht Grundstoff à 90 Min * |
2x Pflicht Spezialstoff Klasse L à 90 Min | |
Vorstellung zur Theorieprüfung | 1x Pflicht |
Ich habe schon einen anderen Führerschein
Wenn Du schon einen Führerschein einer anderen Klasse besitzt, z.B. A, dann wird der Theorieunterricht Grundstoff auf 6x Pflicht reduziert.
Wie werden die Fahrstunden bezahlt
- Bar (Zahlung nach jeder Fahrstunde, Grundbetrag zur Anmeldung)
- Lastschrift (Abbuchung der jeweils angefallenen Leistungen zweimal monatlich)
- Starthilfe (Finanzierung über den Verlag Heinrich Vogel und der Finance Europe Bank)
- EC Karte
- Überweisung

Hast Du noch Fragen?
Hast Du noch Fragen?
Wir sind telefonisch unter 0911 / 31 04 43 43 von
- Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 19.00 Uhr
- Freitag von 9.30 bis 15.00 Uhr
- Samstag von 9.30 bis 13.30 Uhr
erreichbar.
oder Du schreibst uns was über
Du kannst uns auch eine Nachricht via Email auf info@fahrschule-die3.de zukommen lassen, oder Du benutzt unser Kontaktformular.
Wir freuen uns was von Dir zu hören.