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AUSBILDUNG  ZUM Fahrlehrer (m/w/d)?

Abwechslungsreiche Tätigkeit

Du bist auf der Suche nach einer geeigneten Ausbildungsfahrschule?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir suchen motivierte Praktikanten (m/w/d) zur Verstärkung unseres Teams.
Eine Festanstellung nach erfolgreicher Prüfung ist möglich.

Was bieten wir Dir?

  • mehrere Ausbildungsfahrlehrer
  • Zeit für Dich in Deiner Ausbildung
  • Unterrichtsausarbeitung mit Deinem Ausbildungsfahrlehrer
  • Vor- und Nachbesprechungen vor Deinem Unterricht
  • Vorbereitung auf Deine Lehrprobe (Theorie und Praxis)
  • faire Bezahlung
  • private Nutzung des Fahrschulautos (1% Regelung)
  • eigenes Handy
  • familiäres Team
  • freie Zeiteinteilung
  • moderne Fahrzeuge
  • super Arbeitsklima
  • bezahlte Fort- und Weiterbildungen
  • Firmenevents

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Dann schick uns Deine Bewerbungsunterlagen. Bitte benutze das folgende Kontaktformular dafür. Praktikumsbeginn ab 2022.

Voraussetzungen für den Beruf Fahrlehrer

Um als Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, musst Du die im Folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetz erfüllen. 

Mindestalter
21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren möglich)
Körperliche und
geistige Eignung
Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest
auf dem Eignungsniveau für die Fahrerlaubnisklasse CE
Persönliche
Zuverlässigkeit

Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister)
und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Berufsausbildung
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung *
Sprachkenntnisse
ausreichend Deutsch in Wort und Schrift
Führerschein
Führerschein Klasse B seit 3 Jahren, Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung
Ausbildung
1 Monat Berufsorientierung und 7 Monate Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte.
Danach 4 Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule

Fachliche Eignung
Bestandene Fahrlehrerprüfungen (Fahrpraxis, Fachkunde, Lehrproben)

* Eine gleichwertige Vorbildung ist z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Fachschulreife, abgeschlossene zweijährige Handelsschule, die Unteroffiziersprüfung sowie die Befähigung für die Laufbahn des mittleren öffentlichen Dienstes. Außerdem kann im Ausnahmeverfahren jede irgendwie gestaltete Ausbildung für einen Beruf -  auch ohne Abschlussprüfung -  in Verbindung mit einer mehrjährigen Bewährung im Beruf anerkannt werden. Für die Ausnahmegenehmigung kann außerdem ein anerkannter Eignungstest eine entscheidende Grundlage darstellen. Die Ablegung eines solchen Eignungstests ist eine obligatorische Voraussetzung für den Besuch des BE-Kurses.


Bewerbung als Fahrlehreranwärter

 
 

Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass die Fahrschule "die3" GmbH meine angegebenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung meines Anliegens verarbeiten und nutzen darf.

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