AUSBILDUNG  ZUM  FAHRLEHRER 

Voraussetzungen für den Beruf Fahrlehrer:

Um als Fahrlehrer der Klasse B / BE tätig werden zu dürfen, musst du die im Folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetz erfüllen: 


Mindestalter

21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren möglich)


Körperliche und geistige Eignung


Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest

auf dem Eignungsniveau für die Fahrerlaubnisklasse CE


Persönliche
Zuverlässigkeit


Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister)

und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis


Berufsausbildung

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung *

Sprachkenntnisse

ausreichend Deutsch in Wort und Schrift


Führerschein

Führerschein Klasse B seit 3 Jahren, Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung


Ausbildung

Ein Monat Berufsorientierung und sieben Monate Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte. Danach vier Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Fertiger Klasse B / BE Fahrlehrer nach bestandenen Prüfungen (Fahrpraxis, Fachkunde, Lehrprobe). 

* Eine gleichwertige Vorbildung ist z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Fachschulreife, abgeschlossene zweijährige Handelsschule, die Unteroffiziersprüfung sowie die Befähigung für die Laufbahn des mittleren öffentlichen Dienstes. Außerdem kann im Ausnahmeverfahren jede irgendwie gestaltete Ausbildung für einen Beruf - auch ohne Abschlussprüfung - in Verbindung mit einer mehrjährigen Bewährung im Beruf anerkannt werden. Für die Ausnahmegenehmigung kann außerdem ein anerkannter Eignungstest eine entscheidende Grundlage darstellen. Die Ablegung eines solchen Eignungstests ist eine obligatorische Voraussetzung für den Besuch des BE-Kurses.

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